Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 156/11 KL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40826
LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 156/11 KL (https://dejure.org/2012,40826)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 1 KR 156/11 KL (https://dejure.org/2012,40826)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 1 KR 156/11 KL (https://dejure.org/2012,40826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Justiz Hamburg

    § 30 Abs 1 SGB 4, § 85 Abs 1 S 2 SGB 4, § 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 140 Abs 2 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Vorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten Rechtsverletzung - Gründung von Tochterunternehmen durch Krankenkasse - keine Verfolgung eines rechtlich anzuerkennenden Zwecks - Auflösung - Haushaltswahrheit - Haushaltsklarheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.03.2009 - B 1 A 1/08 R

    Eine Krankenkasse darf nicht 100 Millionen Euro ihrer Betriebsmittel

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 156/11
    Es ist gerade Sinn und Zweck der Rechtsaufsicht nach § 89 Abs. 1 SGB IV, die Verwaltung zu einem aktuell gesetzmäßigen Verhalten zu veranlassen und ggf. zu verpflichten (vgl. BSG 12.11.2003 - B 8 KN 1/02 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 1) und von demjenigen, der das Recht verletzt hat, auch zu verlangen, künftig entsprechende Rechtsverletzungen nicht mehr zu begehen (vgl. BSG 3.3.2009 - B 1 A 1/08 R, SozR 4-2500 § 222 Nr. 1).
  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 1/02 U R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Aufsichtsrecht - Rechtsverletzung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 156/11
    Es ist gerade Sinn und Zweck der Rechtsaufsicht nach § 89 Abs. 1 SGB IV, die Verwaltung zu einem aktuell gesetzmäßigen Verhalten zu veranlassen und ggf. zu verpflichten (vgl. BSG 12.11.2003 - B 8 KN 1/02 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 1) und von demjenigen, der das Recht verletzt hat, auch zu verlangen, künftig entsprechende Rechtsverletzungen nicht mehr zu begehen (vgl. BSG 3.3.2009 - B 1 A 1/08 R, SozR 4-2500 § 222 Nr. 1).
  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    b) Die Frage, wer als "tauglicher" Partner eines Vertrages zur integrierten Versorgung in Betracht kommt, beantwortet sich zunächst aus der insoweit abschließenden (dazu LSG Hamburg, Urteil vom 29. November 2012 - L 1 KR 156/11 KL, KrV 2013, 34) Vorschrift des § 140b SGB V. Da diese Vorschrift auch solche potentiellen Vertragspartner aufführt, die selbst nicht zur Erbringung von Leistungen der Krankenbehandlung im Sinne von § 27 SGB V berechtigt sind, ist darüber hinaus zu fordern, dass auf einer vertraglichen Grundlage sichergestellt ist, dass die Vertragspartner eine integrierte Versorgung auch rechtlich leisten können (BSG, Urteil vom 2. November 2010 - B 1 KR 11/10 R, a.a.O. = juris, Rn. 27).
  • LSG Hamburg, 03.12.2014 - L 5 KA 16/12
    b) Die Frage, wer als "tauglicher" Partner eines Vertrages zur integrierten Versorgung in Betracht kommt, beantwortet sich zunächst aus der insoweit abschließenden (dazu LSG Hamburg, Urteil vom 29. November 2012 - L 1 KR 156/11 KL, KrV 2013, 34) Vorschrift des § 140b SGB V. Da diese Vorschrift indes auch solche potentiellen Vertragspartner aufführt, die selbst nicht zur Erbringung von Leistungen der Krankenbehandlung im Sinne von § 27 SGB V berechtigt sind, ist darüber hinaus zu fordern, dass auf einer vertraglichen Grundlage sichergestellt ist, dass die Vertragspartner eine integrierte Versorgung auch rechtlich leisten können (BSG, Urteil vom 2. November 2010 - B 1 KR 11/10 R, a.a.O. = juris, Rn. 27).
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11

    Krankenversicherung - Verwaltungsratsmitglied einer Krankenkasse - Amtsenthebung

    Am 30. Juli 2007 hatte sie als alleinige Gesellschafterin die L3 GmbH als 100%-ige Tochtergesellschaft gegründet, und mit ihr das Ziel verfolgt, ein Gesundheitszentrum zu errichten und zu betreiben (s. das Senatsverfahren L 1 KR 156/11 KL).
  • BSG, 10.06.2013 - B 1 KR 25/13 S
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. April 2013 - L 1 KR 156/11 - wird als unzulässig verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht